Das Frauenrecht auf Schwangerschaftsabbruch legalisieren – aber wie? - Ethische, medizinische und juristische Aspekte einer Neur
Prof. Dr. Jörg Arnold, Dr. Gabriele Halder, Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
Do, 13.06.2019 | 19:30 Uhr
In Zusammenarbeit mit dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg In Deutschland ist gemäß Strafrechtsparagraf 218 noch immer mit Haft bis zu drei Jahren bedroht, wer eine Schwangerschaft abbricht. Dies gilt laut Bundesverfassungsgericht bereits ab der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter. Jeder Schwangerschaftsabbruch ist hierzulande also prinzipiell illegal, er bleibt unter bestimmten Einschränkungen lediglich strafrechtlich ungeahndet und wird geduldet. Das übt Druck aus auf betroffene Frauen und Ärztinnen und Ärzte. Dieser Umstand und das Problem des Nachwuchsmangels werden zunehmend durch aggressive Aktionen selbsternannter Lebensschützer massiv verschärft. Aktuell wird die emanzipatorische Forderung wieder lauter, diese Regelungen aus dem Strafrecht völlig zu verbannen. Damit würde auch die Frist von drei Monaten aufgegeben, nach der heute jeder Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen nicht strafrechtlich verfolgt wird. Würde mit der völligen Straffreiheit etwa auch im letzten Drittel der Schwangerschaft eine Abtreibung des Fötus ermöglicht? Ab wann soll diesem ein eigenes Lebens- und Würderecht zugesprochen werden? Woran hätte sich eine Neuregelung zu orientieren? Könnte die früher in der DDR geltende Fristenregelung bei unbedingter Straffreiheit der Maßstab sein? Es diskutieren: Prof. Dr. Jörg Arnold (Strafrechtler), Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht, Freiburg Dr. Gabriele Halder (Frauenärztin), Vorstand BALANCE e.V., Mitglied Ärztekammer Berlin Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert (Ethikerin), Institut für Ethik der Medizinischen Fakultät Münster Moderation: NN