Politik

Gutes tun ohne schlechtes Gewissen? - So (ver)erben und (ver)schenken Sie richtig!

Wolfgang Pfeifer


Werte, die Ihnen am Herzen liegen, wollen Sie sicherlich erhalten und an Ihre Lieben weitergeben. Seien es Kunstgegenstände, eine Wohnung, Kapitalanlagen oder Geld: Wenn Ihrerseits keine letztwillige Verfügung vorliegt, regelt sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Das führt oft zu Streitigkeiten, zu Zwangserbengemeinschaften und zu finanziellen Belastungen, die von Ihnen gar nicht intendiert waren. Mit vorausschauenden letztwilligen Verfügungen vermeiden Sie diese Situationen und regeln zugleich einen Weg, eine später vielleicht notwendige Pflege oder Betreuung verbindlich zu machen. Der Vortrag gibt Ihnen hierfür vielfältige Tipps und Anregungen. Wolfgang Pfeifer, Steuerberater, Dipl. Kfm, Büro für Erbschafts- und Schenkungssteuer, Berlin