Künstliche Ernährung aus ärztlicher Sicht – Wohl, Wille oder Wehe?

Welten, Reisen und Berlin - Gespräch, Vortrag
C
Mo, 26.3.2018, 17:00
26.03.2018 - 17:00
Hartmut Klähn, Olaf Sander, Gita Neumann

Beschreibung

In Zusammenarbeit mit Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg KdöR

Bei Patienten am Lebensende sind Wohl, Wille und Wehe nicht immer leicht voneinander abzugrenzen, etwa bei der Nahrungszufuhr durch eine Magensonde. Hartmut Klähn schöpft hier aus jahrzehntelanger Praxiserfahrung. Er hat sich öffentlich für die ärztliche Begleitung vom sogenannten Sterbefasten engagiert. Aber zumeist lassen Ärzte das Sterben ohne eine Patientenverfügung kaum zu. Im Dezember 2017 verurteilte ein Obergericht erstmals einen Arzt zu Schadensersatz, weil er jahrelang das qualvolle Dasein eines gelähmten 82-jährigen, schwer demenzkranken Pflegeheimbewohners verlängert hat. Doch wie hätte der Beschuldigte beim Abbruch der künstlichen Ernährung vorgehen müssen?

Themengespräch Vom Leid, sterben zu wollen

Hartmut Klähn, Facharzt für Allgemeinmedizin und ehrenamtlicher Sterbebegleiter und –berater

Olaf Sander, Sohn von Ingrid Sander

Gita Neumann, Dipl. Psych. & Medizinethikerin, HVD

Aktivitäten von Sterbehelfern werden nach derzeit gültiger Rechtslage in der Regel bestraft. Ärzte, die bei einem Suizid wiederholt – auch völlig unentgeltlich – geholfen haben, drohen bis zu drei Jahren Gefängnis. Auch Angehörige, die Sterbehilfe leisten, so wie Olaf Sander, der mit seiner Mutter gemeinsam ein Zeichen setzen wollte, sind im Visier der Ermittlungsbehörden. Die Rechtslage ist unklar und teils widersprüchlich. Denn lebensverlängernde Maßnahmen gegen den Patientenwillen sind rechtswidrig und zugleich kann die Unterlassung von Rettungsmaßnahmen bei einem Sterbewillgen unter Strafe stehen. Wie kann man als Arzt oder Angehöriger mit dieser paradoxen Situation umgehen? Das Themengespräch wird hier die jeweiligen Erfahrungen der PodiumsteilnehmerInnen in den Fokus stellen. Aktuell ist dabei der Prozessausgang gegen den Berliner Arzt Dr. Christoph T. wegen Sterbehilfe sowie die Möglichkeit, dass der Paragraph 217 StGB in diesem Jahr vom Bundesverfassungsgericht „gekippt“ werden könnte.

Moderation: Dr. Ingolf Ebel, Urania Berlin

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