Politik

Die zwölf typischen Fehler beim Verfassen eines Testaments vermeiden

Wolfgang Pfeifer


Wolfgang Pfeifer, Dipl.-Kfm. und Steuerberater, Büro für Testamentsvollstreckung und Erbschaftssteuer, Berlin Nach den Ergebnissen einer Umfrage der Hommerisch-Forschung haben 75% aller Befragten kein Testament oder keinen Erbvertrag. Von den verfassten Testamenten sind erfahrungsgemäß viele nichtig oder grob fehlerhaft. Auch wenn ein Testament vorliegt, hat der Erblasser beim Verfassen vorher oft nicht gründlich die eigene Einkommenslage und die seiner Erben berücksichtigt und auch keinen kompetenten Nachlassverwalter bestellt. Fehlende Kenntnisse im Zivil-, Sozial-, und Steuerrecht führen zu beachtlichen Schwierigkeiten im Erbfall. Wolfgang Pfeifer erläutert, worauf Sie achten müssen und wie typische Fehler vermieden werden können.